Betriebskosten zurückfordern – OGH schafft Klarheit für Mieter

Ihre Betriebskostenabrechnung könnte rechtswidrig sein. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit – und für viele Mieter die Chance auf bares Geld.

OGH

Mit der richtungsweisenden Entscheidung des OGH (17.12.2024, 10 Ob 54/24z) ist nun klar: Nur eindeutig vereinbarte und rechtlich zulässige Betriebskosten dürfen verrechnet werden. Wir helfen Ihnen dabei, zu viel bezahlte Kosten rückwirkend zurückzufordern – professionell, diskret und risikofrei.

OGH

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wer ist betroffen?

OGH

Wie gehen Sie am besten vor?

  1. Abrechnung prüfen – Gibt es Posten wie Verwaltung oder Rücklagen?
  2. Mietvertrag vergleichen – Sind diese Kosten wirklich vereinbart?
  3. Rechtliche Einschätzung einholen – am besten durch eine spezialisierte Kanzlei.

Was wir für Sie tun können

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