Ihre Betriebskostenabrechnung könnte rechtswidrig sein. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit – und für viele Mieter die Chance auf bares Geld.
Mit der richtungsweisenden Entscheidung des OGH (17.12.2024, 10 Ob 54/24z) ist nun klar: Nur eindeutig vereinbarte und rechtlich zulässige Betriebskosten dürfen verrechnet werden. Wir helfen Ihnen dabei, zu viel bezahlte Kosten rückwirkend zurückzufordern – professionell, diskret und risikofrei.
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